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Eaton: Emergency stop and emergency switching off, Not-Aus vs. Not-Halt

Wie unterscheiden sich Not-Halt und Not-Aus?

Maschinen und Anlagen müssen mit einer oder mehreren schnell erreichbaren Notbefehlseinrichtungen ausgerüstet sein. Über sie sollen Gefahr bringende Bewegungen oder Prozesse ohne zusätzliche Gefährdungen unverzüglich stillgesetzt werden. Derartige Notbefehlseinrichtungen sind damit eines der wichtigsten Sicherheitselemente von Maschinen und Anlagen.

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Wie sind die Begriffe Not-Halt, Not-Aus und Stopp-Funktion definiert?

Dabei wird in den technischen Regelwerken zwischen zwei Schutzkonzepten unterschieden: dem Not-Halt und dem Not-Aus. Beide Begriffe werden im allgemeinen Sprachgebrauch häufig – und fälschlicherweise – verwechselt.

Denn sie unterscheiden sich erheblich in ihrer Funktion und in dem Grad an Sicherheit, den sie bieten. Die EN 60204 mit dem Titel „Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstungen von Maschinen“ definiert beide Begriffe wie folgt:

Not-Aus (Ausschalten im Notfall)

Eine Handlung im Notfall, die dazu bestimmt ist, die Versorgung mit elektrischer Energie zu einer ganzen oder zu einem Teil einer Installation abzuschalten, wo ein Risiko für elektrischen Schlag oder ein anderes Risiko elektrischen Ursprungs besteht.

Unter Not-Aus versteht man also das Ausschalten der Versorgung mit elektrischer Energie.

 

Not-Halt (Stillsetzen im Notfall)

Eine Handlung im Notfall, die dazu bestimmt ist, einen Prozess oder eine Bewegung anzuhalten, der (die) gefahrbringend wurde.

Unter Not-Halt versteht man das bewusste Anhalten einer Bewegung.

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Abbildung 1: „Stillsetzen im Notfall" - die Maschinenrichtlinie fordert, dass jede Maschine mit einem oder mehreren Not-Halt-Befehlsgeräten ausgerüstet sein muss.

 

Stopp-Funktion (Anhalten im Normalbetrieb)

Daneben gibt es noch die Stopp-Funktion – sie ist jedoch keine Funktion, die durch eine Notbefehlseinrichtung ausgelöst wird. Vielmehr hält die Stopp-Funktion den Antrieb im Normalbetrieb an.

Was sagt die Maschinenrichtlinie?

Die Maschinenrichtlinie fordert, dass jede Maschine mit einem oder mehreren Not-Halt-Schaltern oder Not-Halt-Tastern ausgerüstet sein muss, durch die eine unmittelbar drohende oder eintretende Gefahr vermieden werden kann. Allerdings wird in der aktuellen Maschinenrichtlinie das Wort „Not-Aus“ kein einziges Mal genannt. In der Richtlinie 2006/42/EG haben sich die Begriff Not-Halt sowie Not-Halt-Befehlsgeräte durchgesetzt.

Welche Stopp-Kategorien gibt es?

Details zu den unterschiedlichen „Not-Funktionen“ finden sich in den nach der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) harmonisierten Normen EN ISO 12100, EN 60204-1 und EN ISO 13850. So definiert die EN 60204 drei Stopp-Kategorien:

  • Stopp-Kategorie 0: Unkontrolliertes Stillsetzen der Maschine durch Energieabschaltung. Dabei wird der Motor abgeschaltet und läuft danach ungesteuert aus oder wird mechanisch abgebremst.
  • Stopp-Kategorie 1: Gesteuertes Stillsetzen bei Aufrechterhaltung der Energiezufuhr, der Motor wird entlang einer Rampe heruntergefahren. Erst nach dem Stillstand wird die Energiezufuhr unterbrochen.
  • Stopp-Kategorie 2: Gesteuertes Stillsetzen der Maschine bei Aufrechterhaltung der Energiezufuhr zu den Antriebselementen auch im Stillstand. Der Motor wird ebenfalls an einer Rampe heruntergefahren, verbleibt dann aber in Drehzahl- oder Positionsregelung. Diese Stoppkategorie darf nicht zur Abschaltung im Gefahrenfall verwendet werden!

Welche Stopp-Kategorie für einen Not-Halt die richtige ist, muss durch eine Risikobewertung der Maschine bestimmt werden. Ebenso wird über eine Risikobewertung bestimmt, ob ein Not-Aus erforderlich ist.

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Welche Befehlsgeräte können eingesetzt werden?

Die ISO 13850 definiert die Prinzipien der Not-Halt-Ausrüstung und entsprechende funktionale Gesichtspunkte. Dabei gilt immer, dass der Steuerbefehl für den Not-Halt durch eine einzelne, bestimmte Aktion eines Menschen manuell ausgelöst wird.

Not-Halt-Befehlsgeräte müssen also nach dem Prinzip der Zwangsbetätigung arbeiten. Dazu stehen verschiedene Befehlsgeräte zur Verfügung, die über ein Sicherheitsschaltgerät die jeweiligen Gefährdungen abschalten:

  • drucktastenbetätigte Schalter (z. B. Pilztaster)
  • Drehschalter  
  • Reißleinenschalter
  • Lichtschrankensysteme
  • Trittleisten oder Fußschalter ohne mechanischen Schutz
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Abbildung 2: Prinzip der Zwangsbetätigung bei NOT-HALT-Befehlsgeräten

Die Bedienteile der Geräte müssen dabei rot gefärbt sein. Wenn um das Bedienteil herum ein Hintergrund vorhanden ist, muss er in der Farbe Gelb ausgeführt werden. Dieses Farbkonzept gilt auch für eine Netz-Trenneinrichtung (Hauptschalter), falls sie für das Stillsetzen im Notfall verwendet werden soll.

Sollte bei der Risikoanalyse eine besondere Gefährdung für den Not-Halt-Taster selbst erkannt werden, z. B. durch Schlag, Stoß oder Abscheren des Betätigers durch bewegte Teile in der Umgebung, sind zusätzliche Maßnahmen zur Fehlererkennung zwingend erforderlich. Eine Lösung bieten Geräte mit Kontaktüberwachung durch SMC (Self Monitoring Contact): Hier führt ein abgerissener Kontaktelementblock oder Deckel eines Aufbaugehäuses zum Öffnen des im Normalzustand geschlossenen Schließers , der in Reihe mit dem betriebsmäßigen Öffner liegt und damit zur Auslösung der Sicherheitsfunktion.

Fazit

Maschinen und Anlagen müssen gemäß Maschinenrichtlinie mit einer Not-Halt-Einrichtung versehen sein, um im Notfall eine Gefährdung zu verhindern oder zu reduzieren. Zur Realisierung der benötigten Not-Halt- oder Not-Aus-Funktion stehen verschiedene Befehlsgeräte zur Verfügung. Sie sollten immer so angebracht sein, dass sie leicht erreichbar sind – und das an jedem Bedienstand und an Orten, wo das Auslösen eines Not-Halt erforderlich sein kann.

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